Jeder freut sich auf die Rente. Endlich genügend Zeit und Möglichkeiten für all die Aktivitäten, die man sonst aufgeschoben hat. Der Druck des Lebens entfällt und man kann seinen Ruhestand genießen. Doch auch im Alter gibt es seine Tücken und einige Stolpersteine schleichen sich in den Weg.
So müssen sich Rentner von ihrer Rente selber krankenversichern. Wer schon mal über einen Wechsel in eine private oder freiwillige Versicherung nachgedacht hat, weiß, dass das mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen kann. Allerdings gibt es da auch einen Weg, etwas günstiger zu leben. Die Krankenversicherung der Rentner bietet eine recht günstige Alternative an und unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich hier bares Geld sparen.
Die Krankenversicherung der Rentner ist allerdings keine eigene Krankenkasse. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Status bei den gesetzlichen Krankenkassen.
In dieser Krankenversicherung hat man den normalen Status eines Pflichtversicherten und bezahlt dabei die Beiträge basierend auf dem Einkommen aus Rente, Gehalt, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Direktversicherungen. Allerdings werden Privatrenten, Zinseinnahmen, Dividenden oder Vermietungen nicht mit dazu berechnet. Wer also durch vermietete Immobilien und Privatrenten für den Ruhestand vorgesorgt hat, kann hier viel Geld sparen.
Wer sich nun für die Krankenversicherung der Rentner interessiert, muss noch einige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss man eine gesetzliche Rente erhalten und in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90% in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Eine Familienversicherung zählt hier auch. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Berufsgruppen, die Versorgungsbezüge erhalten, haben generell keinen Anspruch auf diese Krankenversicherung.
Freiwillig Versicherte, wie Beamte, Freiberufler oder Selbständige, können nach dem Renteneintritt hier pflichtversichert werden, wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass man eine gesetzliche Rente erhält. Dafür müssen mindestens 5 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Dabei ist es nicht erheblich, ob diese aus einem Angestelltenverhältnis oder freiwillig gezahlt worden sind. Eine freiwillige Einzahlung über den Mindestbeitrag von 84€ pro Monat über 5 Jahre reicht bereits aus, um eine gesetzliche Rente zu beziehen und so von der günstigeren Krankenversicherung zu profitieren.
Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet ihre Mitglieder über diese günstige Form der Versicherung aufzuklären. Wenn ein Rentenantrag gestellt wird, muss man selber prüfen, ob man einen Anspruch auf diesen Sonderstatus hat. Wer bereits Rente bezieht und freiwillig versichert ist, kann bei der Krankenkasse jederzeit einen Antrag stellen und seinen Status überprüfen lassen.